Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Koeters Fenster & Türen Einzelunternehmen (im Folgenden „Unternehmen“) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer) im Bereich der Planung, des Verkaufs, der Lieferung, Montage und Servicearbeiten von Fenstern und Türen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand umfasst die Planung, den Verkauf, die Lieferung und Montage von Fenstern und Türen sowie die dazugehörigen Servicearbeiten. Die genauen Leistungen werden im individuellen Angebot spezifiziert.
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot des Unternehmens annimmt oder der Unternehmer ein individuelles Angebot des Kunden annimmt und der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Die Aufträge sind verbindlich.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist in drei Raten fällig:
- 50 % des Gesamtbetrages unverzüglich nach Vertragsschluss,
- 30 % des Gesamtbetrages vor Beginn der Montage,
- 20 % des Gesamtbetrages nach erfolgreicher Abnahme der Leistungen.
Alle Zahlungen sind ohne Abzüge auf das angegebene Konto des Unternehmens zu leisten.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
- Die Lieferzeiten werden individuell nach Produkt und Verfügbarkeit vereinbart.
- Die Lieferzeit beginnt nach Eingang der ersten Anzahlung.
- Die Montage beginnt nach Eingang der zweiten Anzahlung.
- Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige, vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände entstehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten zu prüfen, ob ein Bauantrag erforderlich ist, und diesen gegebenenfalls einzuholen.
- Während der Montagearbeiten müssen die Zufahrtswege und Arbeitsplätze frei zugänglich sein.
- Der Kunde muss während der Bauarbeiten telefonisch erreichbar sein, um Fragen oder Probleme unverzüglich klären zu können.
§ 7 Gewährleistung und Garantie
- Das Unternehmen bietet die gesetzliche Gewährleistung gemäß den geltenden Vorschriften.
- Zusätzliche Garantien werden, sofern angeboten, individuell vereinbart und im Vertrag schriftlich festgehalten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Unternehmens. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.
§ 9 Widerrufsrecht
in Widerrufsrecht besteht nicht, da sämtliche Fenster und Türen individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Damit greift der Ausschlussgrund nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
§ 10 Regiearbeiten
Kurzfristig vereinbarte Zusatzarbeiten werden mit 60 € pro Stunde berechnet.
§ 11 Preisgleitklausel
Die Preise können ab vier Monaten nach Vertragsschluss entsprechend den Marktbedingungen angepasst werden.
§ 12 Zufahrtswege und Arbeitsplätze
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zufahrtswege und Arbeitsplätze frei zugänglich sind.
§ 13 Fenstermontage, Türmontage und mögliche Schäden
Bei der Montage von Fenstern und Türen können Schäden an Laibungen, Fensterbänken und Fassadenplatten entstehen. Das Unternehmen übernimmt für diese Schäden keine Haftung. Putzarbeiten sind nicht Bestandteil des Angebots.
§ 14 Preisänderungen bei Mengenänderungen
Bei Mengenänderungen während des Projekts können Preisänderungen auftreten.
§ 15 Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung
Das Unternehmen ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
Im Falle einer nach Entstehen einer Streitigkeit mit einem Verbraucher entstandenen Meinungsverschiedenheit wird das Unternehmen gemäß § 37 VSBG die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Textform mitteilen.
§ 16 Anlieferung von Bauelementen vor Montagebeginn
Erfolgt die Lieferung der Bauelemente (z. B. Fenster, Türen) bereits vor dem eigentlichen Montagetermin, so geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl mit der Anlieferung an die vereinbarte Lieferadresse auf den Kunden über.
Der Kunde ist verpflichtet, für eine sachgemäße Lagerung der gelieferten Bauelemente bis zur Montage zu sorgen. Eventuelle Schäden oder Verluste nach erfolgter Anlieferung liegen nicht im Verantwortungsbereich des Unternehmens.
Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden bei Anlieferung unverzüglich zu dokumentieren und dem Unternehmen sowie ggf. dem Spediteur anzuzeigen.